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Honorar
Für
persönliche, telefonische und schriftliche Beratungsleistungen wird der
Zeitaufwand im Viertelstundentakt abgerechnet, also 15 Minuten
zu
20 Euro bzw. 60 Minuten zu 90,00 Euro.
Heilpraktikerleistungen
werden in der Regel von privaten Krankenkassen
und Zusatzversicherungen - je nach individuellen
Versicherungsbedingungen - bezahlt.
Gerade
bei den Zusatzversicherungen gibt es sehr große Unterschiede im
Preis-Leistungsverhältnis. Bei Neuabschluß rate ich dazu, Ihre
persönlichen Bedürfnisse mit einem Berater abzuklären.
Empfehlen kann ich z.B. Frau
Claudia Wagner.
Die
gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel Heilpraktikerleistungen
gar nicht.
Leider
werden immer mehr Aufwendungen im Gesundheitsbereich aus den
Leistungsverzeichnissen gestrichen. Diese Lücke (Zähne, Brillen,
Heilpraktiker etc.) wird durch die privaten Zusatzversicherungen
ausgeglichen.
Sollten Sie meine Hilfe
benötigen, sich aber gerade in einer
finanziellen Notlage befinden, sprechen Sie mich bitte an. Wir finden
sicher eine Lösung, die für uns beide in Ordnung ist.
Noch
ein Hinweis zur rechtlichen Situation:
Bei
Privatpatienten besteht eine Rechtsbeziehung zwischen
Praxisinhaber und
Privatpatient.
Der Privatpatient ist zur
fristgerechten
Begleichung seiner Rechnung verpflichtet. Ob oder wann der Patient von
seiner Privatkasse oder Beihilfestelle seine Erstattung erhält, ist für
die Zahlung der Rechnung nicht relevant.
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