Honorar

Für persönliche, telefonische und schriftliche Beratungsleistungen wird der Zeitaufwand im Viertelstundentakt abgerechnet, also 15 Minuten zu 20 Euro bzw. 60 Minuten zu 90,00 Euro.

Heilpraktikerleistungen werden in der Regel von privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen - je nach individuellen Versicherungsbedingungen - bezahlt.

Gerade bei den Zusatzversicherungen gibt es sehr große Unterschiede im Preis-Leistungsverhältnis. Bei Neuabschluß rate ich dazu, Ihre persönlichen Bedürfnisse mit einem Berater abzuklären. Empfehlen kann ich z.B. Frau Claudia Wagner.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel Heilpraktikerleistungen gar nicht.
 
Leider werden immer mehr Aufwendungen im Gesundheitsbereich aus den Leistungsverzeichnissen gestrichen. Diese Lücke (Zähne, Brillen, Heilpraktiker etc.) wird durch die privaten Zusatzversicherungen ausgeglichen.

Sollten Sie meine Hilfe benötigen, sich aber gerade in einer finanziellen Notlage befinden, sprechen Sie mich bitte an. Wir finden sicher eine Lösung, die für uns beide in Ordnung ist.

Noch ein Hinweis zur rechtlichen Situation:

Bei Privatpatienten besteht eine Rechtsbeziehung zwischen Praxisinhaber und Privatpatient.

Der Privatpatient ist zur fristgerechten Begleichung seiner Rechnung verpflichtet. Ob oder wann der Patient von seiner Privatkasse oder Beihilfestelle seine Erstattung erhält, ist für die Zahlung der Rechnung nicht relevant.



<Zurück>